AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ucha Studio, Inhaber Toochukwu Moses Amadi-Williams, Kölner Landstr. 410, 40589 Düsseldorf.

Stand: September 2026. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.

1. Geltung

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Gestaltung, Entwicklung, Bewegtbild und Fotografie zwischen uns und unseren Auftraggebern.

Wir arbeiten für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des §310 Abs. 1 BGB. Für Verbraucher gelten diese Bedingungen nicht; mit ihnen schließen wir Verträge nur einzeln und schriftlich.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir einen Auftrag schriftlich oder per E-Mail bestätigen oder mit der Arbeit beginnen.

Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Angebot. Was dort nicht steht, ist nicht geschuldet.

3. Mitwirkung des Auftraggebers

Wir brauchen Zuarbeit: Texte, Bildmaterial, Logos, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen. Der Auftraggeber stellt sie rechtzeitig, vollständig und in nutzbarer Form bereit.

Er versichert, dass er an allem, was er uns überlässt, die nötigen Rechte hat. Stellt sich das als falsch heraus, stellt er uns von Ansprüchen Dritter frei, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

Verzögert sich die Zuarbeit, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.

4. Termine

Termine sind verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich als solche vereinbart haben. Sonst sind es Planwerte.

Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern die Frist um die Dauer der Behinderung.

5. Änderungen und Mehraufwand

Bis zu zwei Korrekturschleifen je Gewerk sind in der vereinbarten Vergütung enthalten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Weitergehende Änderungen, ein Wechsel der Richtung nach Freigabe oder zusätzliche Formate rechnen wir nach Aufwand ab. Wir weisen darauf hin, bevor der Mehraufwand entsteht.

6. Abnahme

Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie freigibt oder sie in Gebrauch nimmt.

Rügt der Auftraggeber innerhalb von vierzehn Tagen nach Übergabe keine Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.

7. Vergütung und Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Preise. Wir weisen keine Umsatzsteuer aus.

Bei Aufträgen über 2.000 Euro werden 50 Prozent bei Auftragserteilung fällig, der Rest bei Übergabe. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von vierzehn Tagen zu zahlen.

Reisekosten, Lizenzen für Schriften, Bildmaterial und Musik sowie Kosten Dritter rechnen wir gesondert ab, nach vorheriger Abstimmung.

8. Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die Rechte, die er für den vereinbarten Zweck braucht: zeitlich und räumlich unbeschränkt, für die im Angebot genannten Medien.

Vor vollständiger Bezahlung darf das Ergebnis nicht genutzt werden.

Nicht übertragen werden, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: das Recht zur Bearbeitung, die Weitergabe an Dritte, die Nutzung in anderen als den vereinbarten Medien und die Rechte an Entwürfen, die nicht ausgeführt wurden.

Offene Dateien und Quelltext übergeben wir, wenn das vereinbart ist. Für Websites gilt: Der Auftraggeber erhält das Repository, und die Zugänge laufen auf seinen Namen.

Schriften, Bildmaterial und Musik Dritter lizenziert der Auftraggeber selbst oder wir beschaffen die Lizenz für ihn und rechnen sie ab. Die Lizenzbedingungen der Anbieter gelten unmittelbar zwischen ihnen und ihm.

9. Urheberbezeichnung und Referenz

Wir dürfen die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen als Referenz nennen und zeigen, auf unserer Website, in Portfolios und in sozialen Netzwerken, unter Nennung seines Namens und seiner Marke.

Der Auftraggeber kann dem für einzelne Projekte schriftlich widersprechen, etwa während einer Sperrfrist vor Veröffentlichung.

10. Mängel

Bei Mängeln bessern wir nach. Gelingt das zweimal nicht, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Gestalterische Auffassung ist kein Mangel. Was freigegeben wurde, gilt als vertragsgemäß.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des §438 Abs. 1 Nr. 2 und §634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.

11. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Auftragssumme.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Schäden haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit nicht.

Wir prüfen nicht, ob die Arbeit wettbewerbs-, marken-, namens- oder kennzeichenrechtlich zulässig ist. Diese Prüfung obliegt dem Auftraggeber; auf Wunsch benennen wir eine Kanzlei.

Der Auftraggeber sichert Daten und Inhalte selbst. Für Datenverlust haften wir nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Sicherung zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.

Diese Begrenzungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

12. Fremdleistungen

Wir dürfen freie Mitarbeiter und Dienstleister einsetzen. Die Auswahl treffen wir; Ansprechpartner des Auftraggebers bleiben wir.

Verträge über laufende Leistungen Dritter, etwa Hosting, Domains oder Lizenzen, schließt der Auftraggeber in eigenem Namen ab, sofern nichts anderes vereinbart ist.

13. Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln Unterlagen, Zahlen und Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für den Auftrag. Das gilt auch nach Ende des Vertrags.

Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder es ohne Verstoß gegen diese Pflicht werden.

14. Datenschutz

Verarbeiten wir im Auftrag personenbezogene Daten, schließen wir vorher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.

15. Laufzeit und Kündigung

Auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge über laufende Leistungen können beide Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag vorzeitig, rechnen wir die bis dahin erbrachte Leistung ab.

Kündigungen bedürfen der Textform.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Düsseldorf, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.